Erscheinung:05.01.2001 | Geschäftszeichen I 3 - 1097GroMiKV - 20/98 | Thema Eigenmittel Laufzeitkongruente Verpfändung von Wertpapieren
§ 20 GroMiKV
Wichtige Hinweise:CRD IV / CRR
Bitte beachten Sie die Hinweise im Rundschreiben 5/2014 (BA) zur Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I, zur SolvV-alt und zur GroMiKV-alt auf CRD IV und CRR.
Ich stimme Ihrer Auffassung zu:
Es muss nicht notwendig auch die in der verpfändeten Schuldverschreibung verbriefte Geldforderung mit dem zu sichernden Kredit, für den die Anrechnungserleichterung nach § 20 GroMiKV in Anspruch genommen werden soll, laufzeitkongruent sein (d. h. dieselbe oder eine längere Laufzeit haben). Laufzeitkongruenz der Verpfändung genügt, falls sichergestellt ist, dass sich das Pfandrecht an der vom Schuldner der verpfändeten Forderung erbrachten Leistung ipso iure fortsetzt.
Berlin, den
5. Januar 2001