Erscheinung:29.11.2000 Risikogewichtung einer ABS-Struktur, in der Lotterieeinnahmen durch die Republik Griechenland verbrieft werden
Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG
Wichtige Hinweise:CRD IV / CRR
Bitte beachten Sie die Hinweise im Rundschreiben 5/2014 (BA) zur Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I, zur SolvV-alt und zur GroMiKV-alt auf CRD IV und CRR.
Sehr geehrter Herr ……………………,
mit den oben genannten Telefaxen haben Sie mir eine Struktur vorgestellt, bei der künftige Einnahmen einer staatlichen Lotterie in Griechenland von einem SPV verbrieft werden sollen. Die Republik Griechenland stellt dabei eine von Ihnen als Performance Undertaking bezeichnete Garantie. Sie fragen an, ob die Garantie der Republik Griechenland eine Risikogewichtung der von dem SPV emittierten Wertpapiere in Höhe von O % gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2a GS I rechtfertigt.
Wie ich in der vergangenen Woche bereits Herrn …………………… telefonisch mitgeteilt habe, kann nach den in Deutschland geltenden Eigenmittelvorschriften die Garantie der Republik Griechenland für den Bestand der Aktivseite des SPV nicht als eine Gewährleistung für die Erfüllung der Forderungen aus den Wertpapieren im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 2a angesehen werden, da den Investoren bei Leistungsstörungen durch das SPV keine unmittelbaren Ansprüche gegen die Republik Griechenland erwachsen. Garantien oder Gewährleistungen, die nur den Bestand von Vermögensgegenständen nicht aber die Tilgung der diese refinanzierenden Verbindlichkeiten garantieren, können grundsätzlich nicht als risikomindernd angerechnet werden. Eine Nullgewichtung der Forderungen an das SPV kommt daher nicht in Frage.