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Erscheinung:23.11.2000 | Geschäftszeichen I 5 - A 231 - 10/2000 Behandlung von an Strombörsen getätigten Geschäften im Grundsatz I (GS I)

Mit der o.g. Anfrage möchten Sie geklärt wissen, wie an Strombörsen getätigte Geschäfte im GS I erfasst werden. Hintergrund des Schreibens ist die Gründung der Leipzig Power Exchange GmbH (LPX) als erste deutsche Strombörse, an der Finanzterminkontrakte gehandelt werden sollen.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Marktpreisrisiken dieser Kontrakte nach den Vorschriften des Vierten Abschnitts des GS I zu behandeln sind. Die Überlegungen in dem Schreiben des BAKred vom 14. April 1999 (Az: I 3 - 1242 - 7/99) gelten für den GS I gleichermaßen.

Gegen die Behandlung der Finanzierungskomponente der Derivate im Rahmen des allgemeinen Kursrisikos Zinsnettoposition bestehen ebenfalls keine Bedenken. Die Frage, ob die Adressenausfallrisikoposition des Handelsbuchs gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 GS I zu unterlegen ist, hängt davon ab, ob die LPX ein Margin-System hat und die Erfüllung der derivativen Instrumente von ihr geschuldet oder gewährleistet werden. Sollte dies der Fall sein, kann von einer Anrechnung der Adressenausfallrisikoposition des Handelsbuchs abgesehen werden.

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