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Erscheinung:21.02.2002 | Geschäftszeichen I 5 - E 61 - 1/1994 | Thema Eigenmittel Anschreiben zum Rundschreiben 3/2002 vom 18. Februar 2002

Aufbewahrungsfristen für Marktpreisdaten von Handelsbuchpositionen und Rohwarenpositionen des Anlagebuchs sowie der Meldungen zum Grundsatz I (GS I); Aufbewahrungsfristen für Fremdwährungspositionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das obige Rundschreiben gestattet Instituten, die Marktdaten vorzuhalten, die erforderlich sind, um die GS I-Meldungen für den zurückliegenden Zeitraum von 24 Monaten nachzuvollziehen. Das Rundschreiben gilt nicht nur für die Marktpreisdaten von Handelsbuchpositionen und Rohwarenpositionen des Anlagebuchs, sondern auch für die von Fremdwährungspositionen (Anlage- und Handelsbuch).

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