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Erscheinung:13.04.2016 | Thema Verbraucherschutz EIOPA veröffentlicht vorbereitende Leitlinien zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen

EIOPA-Pressemitteilung vom 13. April 2016 - Übersetzung der BaFin

  • Die Leitlinien bieten frühzeitige Orientierung und Unterstützung bei der Umsetzung von Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (Product Oversight and Governance – POG) unter der Versicherungsvertriebsrichtline (IDD).
  • Die Leitlinien verringern die Gefahr nachteiliger Auswirkungen für Verbraucher und missbräuchlicher Verkäufe.
  • Die Leitlinien fördern den kulturellen Wandel, indem sie Versicherer und Vertreiber verpflichten, das Augenmerk während der gesamten Laufzeit des Produkts auf die Interessen ihrer Kunden zu richten.
  • Die Leitungskultur („tone from the top”) wird in den Vordergrund gerückt: Die Geschäftsleitung ist letztendlich dafür verantwortlich, den Verbraucher in den Mittelpunkt des Geschäfts zu stellen.
  • Vertreiber sind gehalten, alle relevanten Informationen über das Versicherungsprodukt, dass sie zu verkaufen beabsichtigen, von demjenigen, der dieses Produkt konzipiert, einzuholen.

Frankfurt, 13. April 2016 – Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) hat heute vorbereitende Leitlinien zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen (Product Oversight and Governance - POG) veröffentlicht, die Versicherer (diejenigen, die Versicherungsprodukte konzipieren) und Vertreiber einhalten sollen.

Diese Leitlinien bieten frühzeitige Orientierung und unterstützen die nationalen Aufsichtsbehörden und Marktteilnehmer bei der Umsetzung von POG-Anforderungen im Rahmen der Vorbereitung auf die formalen Anforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).

Die vorbereitenden Leitlinien verlangen, dass Unternehmen für jedes Produkt angemessene Maßnahmen treffen, um diejenige Verbrauchergruppe, für die das Produkt konzipiert ist (den „Zielmarkt“) zu identifizieren. Sie verlangen außerdem, das Produkt an die Interessen und Zielvorstellungen des Zielmarkts anzugleichen und sicherzustellen, dass angemessene Vertriebskanäle genutzt werden. Die Versicherer sollten ein Produkt ordnungsgemäß prüfen, bevor sie es Kunden anbieten und angemessene Maßnahmen treffen, um unvorhergesehene Risiken, die später während der Laufzeit des Produkts eintreten können, zu verringern. Die Versicherer müssen Kontrollverfahren ausbauen, die sie befolgen, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen.

Die vorbereitenden Leitlinien sehen vor, dass Vertreiber von dem Versicherer alle notwendigen Informationen erhalten, und zwar nicht nur über das Produkt selbst, sondern auch in Bezug auf den betreffenden Zielmarkt. Es ist außerdem unerlässlich, dass Vertriebstätigkeiten nicht im Widerspruch zu der von dem Versicherer festgelegten Vertriebsstrategie bzw. dem entsprechenden Zielmarkt stehen.

Die vorbereitenden Leitlinien stellen klar, dass die Verantwortung für die Einrichtung, Umsetzung, spätere Überprüfungen und regelmäßige interne Einhaltung der POG-Regelungen letztendlich bei der Geschäftsleitung der Versicherer und Vertreiber liegt.

Der Vorsitzende von EIOPA, Gabriel Bernardino, sagte: “Diese Leitlinien werden die Gefahr nachteiliger Auswirkungen für Verbraucher und missbräuchlicher Verkäufe noch weiter verringern. Wir müssen sicherstellen, dass bei der Entwicklung von Produkten die Bedürfnisse der Kunden klar im Auge behalten werden, aber auch dafür sorgen, dass diese Produkte an die richtigen Kunden verkauft werden.

Versicherer und Vermittler müssen die Verbraucher in den Mittelpunkt ihrer Geschäftsstrategien stellen. Das ist ein Wechsel, der von der Geschäftsleitung ausgehen muss. Die vorbereitenden Leitlinien gewährleisten, dass die Aufseher 2016 und 2017 frühzeitig mit den Vorständen und Führungskräften der Marktteilnehmer in Interaktion treten können, um sicherzustellen, dass 2018 die Aufsichts- und Lenkungsanforderungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie erfüllt sind.“
Die Leitlinien und die Folgenabschätzung sind im Abschlussbericht enthalten. Das Dokument kann auf der Homepage von EIOPA eingesehen werden: [Link].

Hinweis für Redakteure:

EIOPA Leitlinien sind nichtverbindliche Instrumente, die sich an die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) und Finanzinstitute richten. Sinn und Zweck dieser Leitlinien ist es, die gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung des Rechts der Europäischen Union sicherzustellen und kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen, die von EIOPA gemäß Artikel 16 der Verordnung zur Errichtung der EIOPA formuliert werden.

Die Leitlinien unterliegen einem Comply-or-explain-Verfahren, wonach von den nationalen Aufsichtsbehörden erwartet wird, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, die Leitlinien einzuhalten. Die Behörden müssen sich innerhalb von zwei Monaten gegenüber EIOPA äußern, ob sie die Leitlinien erfüllen bzw. beabsichtigen, dies in der Zukunft zu tun. Ist weder eine Erfüllung noch eine Absicht zur Erfüllung gegeben, muss die betreffende Behörde die Nichterfüllung gegenüber EIOPA begründen.

Falls eine nationale Aufsichtsbehörde einer Leitlinie oder Empfehlung nicht nachkommt oder nicht nachkommen will, wird dies von EIOPA veröffentlicht. Im Einzelfall kann EIOPA auch entscheiden, die Gründe für die Nichterfüllung öffentlich zu machen.

Die Leitlinien werden in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Erst wenn die Übersetzungen abgeschlossen sind, beginnt das Comply-or-explain-Verfahren.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) trat am 23. Februar 2016 in Kraft und muss bis zum 23. Februar 2018 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die speziellen Bestimmungen zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen sind in Artikel 25 festgelegt.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) wurde am 1. Januar 2011 infolge der Reformen der Aufsichtsstruktur für den Finanzsektor der EU errichtet.

EIOPA ist Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht, das aus drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden, den nationalen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken besteht. Sie fungiert als unabhängiges Gremium zur Beratung der Europäischen Kommission, des Parlaments und des Rats.

Kernaufgaben von EIOPA sind die Stärkung der Stabilität des Finanzsystems, die Förderung der Transparenz der Märkte und Finanzprodukte sowie der Schutz der Versicherungsnehmer und der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger der Altersversorgungssysteme.

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