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Erscheinung:17.07.2018, Stand:geändert am 13.01.2022 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung bei Anzeige der Bestellung von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie bei Anzeige der vorgesehenen Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich sind

Informationen zur Datenverarbeitung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über die E-Mail Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich sind.

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 4e Abs. 1 Satz 1 FinDAG i.V.m. § 47 Nr. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)

4. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln

Soweit die BaFin im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden verpflichtet ist, oder es im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden, z.B. in sog. Colleges, erforderlich ist, erfolgt auch eine Weitergabe an ausländische Aufsichtsbehörden, z.B. an im College beteiligte EU/EWR-Staaten und Drittstaaten.

5. Empfänger der Daten

Die Daten werden ausschließlich innerhalb der BaFin verarbeitet.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

10 Jahre nach dem Ausscheiden aus der aufsichtsrechtlich relevanten Funktion bzw. bei Absichtsanzeigen und unterbliebener Funktionsübernahme nach erfolgter Anzeige.

Im Falle der Liquidation des beaufsichtigten Unternehmens ist das Ausscheiden aus der aufsichtsrechtlich relevanten Funktion der Zeitpunkt des Endes der Unternehmensbeaufsichtigung.

7. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

8. Quelle der personenbezogenen Daten

Soweit die Angaben nicht von Ihnen, als Antragsteller, erhoben worden sind, ist die Datenquelle das antragstellende Versicherungsunternehmen oder eine vertretungsberechtigte Person.

9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

10. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Gesetzliche Pflicht nach § 47 Nr. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 VAG.

Sofern Sie mir die geforderten Angaben zu Ihrer fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit nicht übermitteln, kann eine entsprechende Beurteilung meinerseits nicht erfolgen. Die BaFin kann nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 VAG die Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und Personen, die für Schlüsselfunktionen verantwortlich sind verlangen und diesen Personen die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Personen nicht fachlich geeignet oder nicht zuverlässig sind.

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