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Erscheinung:13.03.2020 | Thema Compliance IOSCO Verwaltungsvereinbarung

IOSCO Verwaltungsvereinbarung für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen jeder der in Anhang A aufgeführten Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und jeder der in Anhang B aufgeführten Behörden außerhalb des EWR

Es handelt sich um eine Musterverwaltungsvereinbarung zwischen den EU Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörden, vertreten durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und ihren internationalen Partnerbehörden, vertreten durch die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Diese ist unten nachfolgend unter der Rubrik "Anlagen" hinterlegt.

Die Vereinbarung ist Voraussetzung für den rechtmäßigen Datenaustausch mit Finanzaufsichtsbehörden in Drittstaaten. Sie sieht geeignete Datenschutzgarantien vor und enthält durchsetzbare und wirksame Rechte der betroffenen Personen.

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