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Erscheinung:27.09.2023 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen von Bestellungen und Verlängerungen von Treuhändern und Stellvertretern nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG)

Informationen zur Datenverarbeitung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat (namentlich insb. Angaben aus Ihrer Eingabe). Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550

E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie über die E-Mail Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Prüfung, ob die betreffende Person die Eignung zum Treuhänder bei der vorschlagenden/antragenden Pfandbriefbank besitzt

3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 4e Abs. 1 Satz 1 FinDAG i.V.m. § 7 Abs. 1 bis 3 PfandBG.

4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Bei den Sie betreffenden personenbezogenen Daten handelt es sich um Daten zu:
Namen, Geburtsdatum, Adressdaten, Kontaktdaten, Daten zur persönlichen Zuverlässigkeit, Daten zur fachlichen Eignung/Werdegang, Daten zu weiteren Tätigkeiten.

5. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

Es besteht keine Absicht, Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

6. Empfänger der Daten

Die Daten werden innerhalb der BaFin von den zuständigen Mitarbeitern verarbeitet.

7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

10 Jahre nach dem Ausscheiden aus der aufsichtsrechtlich relevanten Funktion bzw. bei unterbliebener Funktionsübernahme nach erfolgtem Antrag/Vorschlag. Im Falle der Liquidation des beaufsichtigten Unternehmens ist das Ausscheiden aus der aufsichtsrechtlich relevanten Funktion der Zeitpunkt des Endes der Unternehmensbeaufsichtigung.

8. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

10. Quelle der personenbezogenen Daten

Soweit die Angaben nicht von Ihnen, als von der Pfandbriefbank vorgeschlagenem Bewerber, erhoben worden sind, ist die Datenquelle die vorschlagende/antragende Pfandbriefbank oder eine vertretungsberechtigte Person. Dabei handelt es sich nicht um eine allgemein zugängliche Datenquelle.

11. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen für die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

§ 7 Abs. 1 bis 3 PfandBG.
Die Informationen dienen der Bearbeitung des Vorschlags/Antrags auf Bestellung als Treuhänder bei der betreffenden Pfandbriefbank. Die Angaben sind hierfür notwendig. Eine Nichtangabe führt dazu, dass der Vorgang nicht bearbeitet werden kann.

Hinweis:

Aus Gründen der Lesbarkeit wird der Begriff „Treuhänder“ im gesamten Merkblatt im generischen Maskulinum verwendet und schließt Personen jeglichen Geschlechts ein. Dieser Begriff wird außerdem als Amt verwendet und schließt daher auch den bzw. die Stellvertreter ein.

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