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Erscheinung:06.06.2023 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Informationen zur Datenverarbeitung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie im Rahmen der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erhebt. Dabei handelt es sich um Ihren Namen, Ort und Datum der Unterzeichnung der Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und ggf. um Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550

E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Die/Den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie über die E-Mail Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Die BaFin verpflichtet grundsätzlich alle externen Dienstleister, die für sie tätig werden, nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG). Eine Verpflichtung ist für externe Dienstleister regelmäßig eine Voraussetzung für die tatsächliche Aufnahme ihrer jeweiligen Tätigkeit für die BaFin, z.B. dafür, die Liegenschaften der BaFin betreten zu dürfen.

Ferner verpflichtet die BaFin Personen auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 230 VAG, § 21 EinSiG, § 13 AnlEntG und § 15 BetrAVG).

Eine solche Verpflichtung wird grundsätzlich mündlich vorgenommen, das Verpflichtungsgesetz bestimmt ferner (in § 1 Absatz 3), dass über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen wird.

Um feststellen zu können, welche Person verpflichtet wird und um eine Zuordnung der Niederschrift zu einer Person zu ermöglichen, wird der Name der Person erhoben und in der Niederschrift vermerkt. In manchen Fällen wird zusätzlich auch das Geburtsdatum und -ort erhoben, um bei gleichen oder ähnlichen Namen zwischen unterschiedlichen Personen differenzieren zu können.

Gegebenenfalls werden im Rahmen der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erhoben, um die Kontaktaufnahme und Abwicklung zu ermöglichen. Ort und Datum der Unterzeichnung der Niederschrift werden zum Nachweis der Wirksamkeit der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erhoben.

3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

§ 1 Absatz 1 und Absatz 3 Verpflichtungsgesetz

4. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

Es besteht keine Absicht, Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

5. Empfänger der Daten

Ihre Daten werden ausschließlich innerhalb der BaFin von den für die Durchführung der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Beschäftigten der BaFin verarbeitet.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Die Verpflichtung externer Personen ist kein Selbszweck. Vielmehr werden Verpflichtungen in der BaFin im Zusammenhang mit einem konkreten (Fach-) Verfahren (z.B. einem Beschaffungsvorgang oder einem IT-Projekt) bzw. vor dem Hintergrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. § 230 VAG) vorgenommen.

Die im Rahmen der Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Ort und Datum der Unterzeichnung der Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und ggf. Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum und -ort) werden solange gespeichert, wie dies im Rahmen des jeweiligen (Fach-) Verfahrens (einschließlich dessen Dokumentation) erforderlich ist. Sobald die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr erforderlich ist, werden die Daten gelöscht.

Bei einer Verpflichtung nach § 230 VAG, § 21 EinSiG, § 13 AnlEntG oder § 15 BetrAVG kann die Dauer der Speicherung 30 Jahre und länger betragen, bei Verpflichtungen aufgrund anderer Verfahren auch deutlich kürzer. Genauere Auskunft zur Dauer der Speicherung kann Ihnen die Person geben, die die Verpflichtung mit Ihnen durchführt.

7. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

8. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

9. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen für die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten ist § 1 Absatz 1 und Absatz 3 Verpflichtungsgesetz; wenn Sie Ihre o.g. personenbezogenen Daten nicht angeben, kann eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz nicht vorgenommen werden und Sie können nicht als externer Dienstleister für die BaFin oder für einen Sicherungsfonds nach § 230 VAG, ein Einlagensicherungssystem nach § 21 EinSiG, die Entschädigungseinrichtung nach § 13 AnlEntG oder den Träger der Insolvenzsicherung nach § 14 BetrAVG tätig werden. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre (arbeits-) vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, was wiederum zu Kündigung, Widerruf oder Anfechtung des (Arbeits-) Vertrages führen kann.

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