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Erscheinung:31.10.2023 | Thema Unternehmensübernahmen Informationen zur Datenverarbeitung in der allgemeinen Missstandsaufsicht, bei Auskunfts- und Vorlageersuchen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Die/Den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n erreichen Sie über die E-Mail-Adresse: Datenschutz@bafin.de.

2. Verarbeitungszweck

Markttransparenz und Marktüberwachung

3. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

§§ 4, 40 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

4. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln

Es besteht gegenwärtig keine Absicht, Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

5. Empfänger der Daten

Die Daten werden ausschließlich innerhalb der BaFin verarbeitet.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

10 Jahre

7. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

8. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

9. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Grundlage für die Erhebung Ihrer Daten sind §§ 4 und 40 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Die Erteilung von Auskünften, Vorlage von Unterlagen und Überlassung von Kopien auf Verlangen der BaFin ist gesetzlich verpflichtend. Verfügungen der BaFin, die nach dem WpÜG ergehen, können mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 WpÜG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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