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Erscheinung:16.01.2024, Stand:geändert am 04.04.2024 | Thema Compliance Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Inhaberkontrollverfahrens

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und (vor-)vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die BaFin über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die BaFin wie folgt:

1. Kontaktadresse der BaFin und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228/4108-0
Fax: 0228/4108-1550

E-Mail: poststelle@bafin.de oder De-Mail: poststelle@bafin.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über die E-Mail: Datenschutz@bafin.de

2. Verarbeitungszweck

Prüfung des Erwerbs, der Erhöhung, der Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung an einem (Wertpapier-)Institut sowie der Neubestellung eines gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreters oder neuen persönlich haftenden Gesellschafters des Inhabers der bedeutenden Beteiligung.

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

§ 2c Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) sowie § 24 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in Verbindung mit der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV).

4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Namen, Adressdaten, Kontaktdaten, Lebensläufe, Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachweis über die Identität, Angaben über geschäftliche Aktivitäten, Angaben über die Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, Angaben über Beteiligungsverhältnisse, Konzernzugehörigkeit sowie über sonstige Einflussmöglichkeiten, Angaben über die Erwerbsinteressen, Angaben über die Finanzlage und die Bonität, Geschäftsplan, Angaben über die Strategie, Angaben über Pläne.

5. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln

Es besteht keine Absicht, Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

6. Empfänger der Daten

Die Daten werden innerhalb der BaFin von den zuständigen Mitarbeitern verarbeitet. Ferner werden die Daten an die Europäische Zentralbank (EZB) oder an die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, im Rahmen der gemeinsamen Aufsichtstätigkeit, übermittelt.

7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

30 Jahre.

8. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der für die BaFin zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

10. Quelle der personenbezogenen Daten

Soweit die Angaben nicht von Ihnen, als Anzeigepflichtigem/als Anzeigepflichtiger, erhoben worden sind, ist die Datenquelle das meldende (Wertpapier-)Institut oder eine vertretungsberechtigte Person.

11. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen für die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

§ 2c KWG in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung sowie § 24 WpIG in Verbindung mit der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung.

Die Anzeige gem. § 2c KWG i.V.m. der Inhaberkontrollverordnung sowie gem. § 24 WpIG i.V.m. der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung ist verpflichtend im Falle des beabsichtigten oder unabsichtlichen Erwerbs und der beabsichtigten oder unabsichtlichen Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an einem (Wertpapier-)Institut sowie bei Neubestellung eines gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreters oder neuen persönlich haftenden Gesellschafters des Inhabers der bedeutenden Beteiligung ggü. der BaFin (und der Deutschen Bundesbank) abzugeben. Die Informationen sind zur Beurteilung des (un-)beabsichtigten Erwerbs oder der (un)beabsichtigten Erhöhung der bedeutenden Beteiligung oder zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des neu bestellten Vertreters oder des neuen persönlich haftenden Gesellschafters erforderlich. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Anzeigepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann (§ 56 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 6 Nr. 1 KWG oder § 83 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a, Abs. 5 WpIG). Eine nicht den Anforderungen entsprechende Anzeige kann außerdem zur Untersagung des beabsichtigten Erwerbs führen (siehe § 2c Abs. 1b Satz 2 KWG oder § 26 Abs. 2 WpIG) bzw. im Falle eines bereits vollzogenen Erwerbs zur Untersagung der Ausübung der Stimmrechte, zu Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Anteile, zur Bestellung eines Treuhänders sowie zur Anordnung der Veräußerung der Anteile führen (siehe § 2c Abs. 2 KWG sowie § 27 WpIG). Eine Anzeigepflicht besteht ferner bei Aufgabe und Verringerung der bedeutenden Beteiligung, die ebenfalls bußgeldbewehrt ist (§ 56 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, Abs. 6 i.V.m. § 2c Absatz 3 Satz 1 oder Satz 4 KWG oder § 83 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a, Abs. 5 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 WpIG).

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