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Erscheinung:25.07.2024 Veröffentlichung nach § 11a Abs. 1 VermAnlG

1. Betreff:
Möglicher Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage.

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: ProReal Europa 10 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg

3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 10
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 08.06.2021
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 17.06.2021

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Das zuständige Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren über die im Bereich der Immobilienprojektentwicklungen tätigen einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin eröffnet und dabei die Eigenverwaltung angeordnet. Damit ist die vollständige und fristgemäße Rückführung des Darlehens an die Emittentin weiterhin gefährdet. Ein Ausfall der Forderungen der Emittentin gegenüber der Darlehensnehmerin hätte negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Emittentin.

Dieser Umstand hat zur Folge, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf Auszahlung aufgelaufener Zinsen und auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Vermögensanlage erheblich beeinträchtigt und nicht sichergestellt ist.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Der Beschluss des Insolvenzgerichts zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Darlehensnehmerin samt Anordnung der Eigenverwaltung erging am 8. Juli 2024.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an die unter Nummer 4. erwähnte Darlehensnehmerin gewährt. Im Übrigen siehe bereits unter Nummer 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Nummern 4. und 6.

8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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