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Erscheinung:06.12.2016 | Geschäftszeichen WA 27-Wp 2001-2016/0058 | Thema Ad-hoc-Publizität Zur Anwendbarkeit der ESMA-Leitlinien für den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen

Schreiben der BaFin zur Anwendung der „Leitlinien über die berechtigten Interessen des Emittenten für den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen und über Fälle, in denen der Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen“ von ESMA

Am 20.10.2016 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) auf ihrer Website die deutsche Übersetzung der MAR Guidelines on delay in the disclosure of inside information veröffentlicht (ESMA/2016/1478 DE). Diese bieten gemäß Art. 17 Abs. 11 MAR eine nicht abschließende Liste der berechtigten Interessen des Emittenten, die von einer unverzüglichen Offenlegung von Insiderinformationen aller Wahrscheinlichkeit nach beeinträchtigt wären, und von Fällen, in denen der Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen geeignet ist, die Öffentlichkeit irrezuführen, und konkretisieren die in Art. 17 Abs. 4 MAR genannten Voraussetzungen.

Die Bundesanstalt hat ESMA mitgeteilt, diesen Leitlinien nachzukommen. Die BaFin zieht daher nunmehr im Rahmen ihrer Verwaltungspraxis diese Leitlinien zur Konkretisierung der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR heran.

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