BaFin - Navigation & Service

IT-Aufsicht @AdobeStock_Kittiphat_269686664

Zeitraum 26.09.2024 | Thema RisikomanagementIT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?

Ort:Digitale Veranstaltung

Die digitale BaFin-Konferenz „IT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?“ fand am 26. September 2024 statt.

Durch die EU-Verordnung DORA wurden die Vorgaben zur IT-Resilienz europaweit harmonisiert. Hierdurch soll die Finanzbranche künftig besser gegen diese Risiken geschützt sein. DORA muss vom 17. Januar 2025 an angewendet werden. Etwa ein halbes Jahr bleibt den Unternehmen des Finanzsektors noch, sich auf DORA vorzubereiten. Die BaFin hat die Unternehmen in den vergangenen Monaten bereits intensiv über die neuen Anforderungen informiert, unter anderem über einen separaten Info-Bereich auf ihrer Website.

In der digitalen Veranstaltung ging es um die konkreten Anforderungen aus DORA. Die BaFin informierte über das Vorfallsmeldewesen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), das IKT-Drittparteienrisikomanagement, das Überwachungsrahmenwerk sowie das Informationsregister.

Weitere Informationen finden Sie im Programm.

Kontakt:Zen­tra­les Ver­an­stal­tungs­ma­na­ge­ment

E-Mail: veranstaltungsmanagement@bafin.de

Zusatzinformationen