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Zeitraum 22.05.2019 09:30 - 13:00 | Thema Workshop: Berichtspflichten über die internalisierte Abwicklung gemäß Artikel 9 CSDR

Ort:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24 - 28
60439 Frankfurt am Main

Die BaFin veranstaltet am 22.05.2019 in Frankfurt am Main einen Workshop zum Thema Berichtspflichten über die internalisierte Abwicklung gemäß Artikel 9 CSDR ("Workshop: Berichtspflichten für Abwicklungsinternalisierer").

Am 22. Mai 2019 wird die BaFin in der Frankfurter Liegenschaft in einer circa dreistündigen Veranstaltung über die anstehende Berichtspflicht für internalisierte Abwicklungsinternalisierer gemäß Artikel 9 CSDR informieren.

Nach Art. 9 Abs. 1 der europäischen Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation – CSDR) sind sogenannte Abwicklungsinternalisierer verpflichtet, der zuständigen Behörde für jedes Quartal den aggregierten Umfang und Wert aller Wertpapiergeschäfte zu übermitteln, die sie außerhalb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems abwickeln. Die zuständige Behörde wiederum leitet die Berichte an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA weiter, die eine Validierung der Daten vornimmt und gegebenenfalls auf die zuständige Behörde mit Fragen hinsichtlich Auffälligkeiten innerhalb der Meldedaten zurückkommt. Die zuständige Behörde hat zudem auf Basis der Berichte eine Risikobewertung vorzunehmen und etwaige Risiken aus dem Bereich der Abwicklungsinternalisierer an ESMA zu melden.

Neben inhaltlichen Aspekten geht die Veranstaltung auch auf technische Fragestellungen rund um das Verfahren der An- und Abmeldung an der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin sowie auf die eigentliche Übermittlung von Meldungen im Test- und Fachverfahren "Meldeverfahren für Abwicklungsinternalisierer" ein.

Vertreter der BaFin werden zu den oben genannten Themen referieren. Zudem erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu adressieren und zu diskutieren.

Teilnehmerkreis:

Der Workshop richtet sich an Abwicklungsinternalisierer, die Meldungen entweder als Direkt- oder als Drittmelder vornehmen. Vertreter beratender Berufe bitten wir von einer Anmeldung abzusehen.

Anmeldung:

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die BaFin behält sich vor, die Teilnehmerzahl in Abhängigkeit von den eingehenden Anmeldungen zu begrenzen. Da erfahrungsgemäß die Nachfrage für solche Workshops groß ist, kann möglicherweise nicht jede Anmeldung berücksichtigt werden. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldung. Im Übrigen wird darum gebeten, dass sich maximal ein Teilnehmer pro Meldepflichtigem für die Veranstaltung anmeldet.

Anmeldeschluss ist der 10. Mai 2019, 24:00 Uhr. Nachdem Sie das Anmeldeformular abgeschickt haben, erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung. Die Teilnehmer, deren Anmeldung erfolgreich war, erhalten per E-Mail bis zum 15. Mai 2019 eine Teilnahmebestätigung. Wir empfehlen, vor einer solchen positiven Teilnahmebestätigung keine Flüge, Züge etc. zu buchen. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Teilnahmebestätigung erhalten haben, konnte Ihre Anmeldung leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es bei der BaFin während der Veranstaltung keine Parkmöglichkeiten gibt. Zudem wird darum gebeten, ausreichend Zeit für die Registrierung Ihrer Personalien am Empfang vor Veranstaltungsbeginn einzuplanen.

Veranstaltungsprogramm:

Die Tagesordnung wird einige Tage vor der Veranstaltung auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

Für organisatorische Fragen stehen Ihnen Herr Pfaff (Tel. +49 (0) 228/4108-3282) und Herr Acat (Tel. +49 (0) 228/4108-7914) gerne zur Verfügung.

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