BaFin - Navigation & Service

Zeitraum 17.05.2019 | Thema Informationspflichten für EmittentenVerdachtsmeldungen nach Art. 16 Abs. 2 MAR („STOR-Workshop 2019“)

Ort:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Liegenschaft Frankfurt
Marie-Curie-Straße 24 - 28
60439 Frankfurt am Main

Am 17. Mai 2019 zog die BaFin in Frankfurt ein Resümee im Hinblick auf drei Jahre STOR-Meldeverfahren nach Artikel 16 Abs. 2 MAR.

Seit dem 3. Juli 2016 besteht die Pflicht zur Meldung verdächtiger Geschäfte und Aufträge (sog. „Suspicious Transaction and Order Reports“, STORs) nach Art. 16 Abs. 2 der MAR (Market Abuse Regulation). Die BaFin-Vertreter erläuterten im Workshop anhand der beigefügten Präsentation statistische Zahlen im Hinblick auf die Anzahl der in den vergangenen Jahren erhaltenen STORs sowie der abgeschlossenen Marktmissbrauchsanalysen. Zudem stellten sie den Verfahrensablauf bei der BaFin und das Konzept der risikoorientierten Aufsicht vor. Im Anschluss wurden technische Fragen zum Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ erörtert sowie abschließend ein voraussichtlich ab 2020/2021 zur Verfügung stehendes neues Meldeverfahrens angekündigt, das es ermöglichen wird, Verdachtsmeldungen u.a. mittels Webformulars bei der BaFin einzureichen. Die Teilnehmer erhielten die Möglichkeit, Fragen zu adressieren und zu diskutieren.

Zusatzinformationen