Übersicht der Merkblätter zu einzelnen Ausnahmetatbeständen
Jeder, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Das KWG sieht für die grundsätzliche Erlaubnispflicht jedoch Ausnahmetatbestände zu Bankgeschäften (§ 2 Abs. 1 KWG) und Finanzdienstleistungen (§ 2 Abs. 6 KWG) vor, die die BaFin mit detaillierten Merkblättern erläutert hat.
Die Merkblätter geben den Marktteilnehmern eine wichtige Erstinformation, die es ihnen insbesondere ermöglicht, die aufsichtsrechtliche Relevanz geplanter Geschäftsvorhaben frühzeitig abzuschätzen. Darüber hinaus erläutern die Merkblätter die Verwaltungspraxis der BaFin und tragen somit zur Transparenz des Verwaltungshandelns bei.