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ROY Asset Holding SE: Fehlerbekanntmachung für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2022 und den Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der veröffentlichte verkürzte Abschluss der in München ansässigen ROY Asset Holding SE zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 und der Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 fehlerhaft sind. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.

  1. Im Chancen- und Risikobericht des Zwischenlageberichts wird über wesentliche Risiken nicht hinreichend berichtet. Es fehlt die Beschreibung von Liquiditätsrisiken in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar (umgerechnet 4,3 Millionen Euro) aus strittigen Vertragsverhältnissen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsunternehmen 3300 Main Project Owner, LP, Texas, USA, die bis zum 31. Dezember 2022 fällig werden. Die fehlende Berichterstattung verstößt gegen § 117 Nr. 2 Satz 1, § 115 Absatz 2 Nr. 2 und § 115 Absatz 4 Satz 1 Alternative 2 WpHG, wonach im Zwischenlagebericht die wesentlichen Risiken für die dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monate des Geschäftsjahres zu beschreiben sind.
  2. Der verkürzte Abschluss enthält weder eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung noch eine verkürzte Kapitalflussrechnung. Dies verstößt gegen IAS 34.8 (c) und (d). Danach hat ein Zwischenbericht die genannten Bestandteile zu enthalten.