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Roy Asset Holding SE: Bilanzkontrolle des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2022 nebst Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 26. Juli 2023 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 1 Satz 5 Nr. 6 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Roy Asset Holding SE für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 nebst Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 26. Juli 2023 eine Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 nebst Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 der Roy Asset Holding SE gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 1 Satz 5 Nr. 6 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen im Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 möglicherweise die Risiken aus dem Gemeinschaftsunternehmen 3300 Main Project Owner, LP, Texas nicht erläutert hat.

Darüber hinaus könnten im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2022 die verkürzte Konzernkapitalflussrechnung sowie die verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) fehlen.