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Hochtief AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 30. Mai 2023 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Hochtief AG für den offengelegten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sowie den offengelegten Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 30. Mai 2023 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine Prüfung der Rechnungslegung des offengelegten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des offengelegten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der Hochtief Aktiengesellschaft, Essen, angeordnet.

Es bestehen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.

  1. Die Fehlerkorrektur zur rückwirkenden Einbeziehung der BIC Contracting LLC, Dubai, in den Konzernabschluss zum 31.12.2020 erfolgte möglicherweise nicht sachgerecht.
  2. Die Einstufung und der Ausweis der BICC als aufgegebener Geschäftsbereich in den Konzernabschlüssen zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021 sind möglicherweise nicht angemessen, die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht ausreichend detailliert und möglicherweise nicht sachgerecht.
  3. Die Konzernlageberichte der Geschäftsjahre 2020 und 2021 enthalten möglicherweise keine hinreichende Berichterstattung im Zusammenhang mit der BICC-Beteiligung.