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Abwicklungsplanung: Wer ist zuständig?

Der einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board - SRB) trägt die Verantwortung für die Abwicklungsplanung für bedeutende Institute (significant institutions – SIs) und grenzüberschreitende Gruppen. Die BaFin ist als Abwicklungsbehörde für die übrigen Institute und Gruppen in Deutschland zuständig – die weniger bedeutenden Institute (less significant institutions – LSIs).

Anders als der SRB ist die BaFin bei den LSIs nicht nur für die Abwicklungsplanung von CRR-Kreditinstituten1 verantwortlich. Auch CRR-Wertpapierinstitute, Finanzmarktinfrastrukturen (Financial Market Infrastructures – FMIs) mit Bankerlaubnis und zentrale Gegenparteien (Central Counterparties – CCPs) mit und ohne Bankerlaubnis fallen in ihre Zuständigkeit.

Fußnote:

  1. 1 CRR-Kreditinstitute erfüllen die Definition gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 der EU -Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR).