Definition:Zuwendungen
Der Begriff der Zuwendungen umfasst nach § 70 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Provisionen, Gebühren und sonstige Geldleistungen sowie alle nichtmonetären Vorteile. Die Definition ist somit sehr weit gefasst. Wichtig zu wissen ist, dass Zuwendungen nicht nur in Form von Geldleistungen (monetäre Zuwendungen) erbracht werden können, sondern auch in Form von anderen Vorteilen (nichtmonetäre Zuwendungen). Das kann beispielsweise die Erbringung von Dienstleistungen sein, das Überlassen von IT-Hard- oder -Software und die Durchführung von Schulungen. Zu gängigen Arten von Zuwendungen siehe Infokasten „Beispiele für gängige Arten von Zuwendungen“.