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Datum: 27.09.202117. Wer ist bei Gruppen verpflichtet, die Meldungen gemäß Art. 54 IFR in konsolidierter Form einzureichen?

Verpflichtet zur Abgabe von Meldungen nach Art. 54 IFR auf konsolidierter Basis ist die Unions-Mutterwertpapierfirma, Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder gemischte Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft. Dies ergibt sich aus der Auslegung des Art. 7 IFR.
Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann auf eine Wertpapierfirma im Sinne des Art. 4 (22) IFR bzw. ein Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Absatz 1 WpIG ausgelagert werden.

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