Erscheinung:09.09.2013, Stand:geändert am 09.09.2013 Wer ist typischerweise Vertriebsbeauftragter in einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen?
Sofern ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Anlageberatung erbringt, ist jeder Geschäftsleiter und Mitarbeiter, der für den Vertrieb von Finanzinstrumenten aufgrund erteilter Kompetenz Vertriebsvorgaben macht oder diese durch Weitergabe, Weisungen, Konkretisierung oder Überwachungen zumindest fördert, Vertriebsbeauftragter; eine reine Botenfunktion ist hiervon nicht erfasst. Die Erscheinungsform der Vertriebsbeauftragten ist dabei äußerst vielgestaltig. So können einzelne oder auch mehrere Vertriebsbeauftragte gemeinsam als entscheidungsbefugtes Gremium oder hierarchisch abgestuft Vertriebsvorgaben machen, konkretisieren, in Weisungen an nachgeordnete Einheiten / Personen umsetzen und die Befolgung der Vertriebsvorgaben überwachen. Zum Kreis der Vertriebsbeauftragten zählen beispielsweise Mitglieder von Leitungsorganen (einschließlich Geschäftsleitung) des Wertpapierdienstleistungsunternehmens oder Filialleiter.