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Datum: 25.05.2011 Werden angezeigte Beschwerden aus der internen Datenbank gelöscht?

Die Dauer der Speicherung der Daten über angezeigte Beschwerden ist in § 11 Satz 1 WpHGMaAnzV geregelt. Eintragungen der Anzeigen von Beschwerden sind fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Beschwerde gegenüber BaFin angezeigt worden ist, durch die BaFin aus der Datenbank zu löschen.

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