Datum: 03.09.2012 Wie können Beschwerdeanzeigen berichtigt werden?
Beschwerdeanzeigen können mit dem Formular Berichtigung Beschwerdeanzeige unmittelbar nur in Ansehung der Zweigstelle und der Anzahl der Beschwerden berichtigt werden. Das Datum der Beschwerden und die Mitarbeiter, auf Grund dessen Tätigkeit die Beschwerden erhoben wurden, können hingegen lediglich mittelbar im Wege von Berichtigung und Beschwerdeanzeige der jeweiligen Anzahl der Beschwerden berichtigt werden.
Soll die Anzahl der Beschwerden berichtigt werden, wird immer die Anzahl der unzutreffend gemeldeten Beschwerden in der Berichtigung ausgewiesen, nicht die Gesamtzahl der tatsächlich zutreffenden Beschwerden. Man korrigiert nicht das Ergebnis, sondern teilt nur den abzuziehenden Teil mit. Die Datenbank der BaFin stellt sicher, dass die Anzahl der Beschwerden aus der Berichtigungsanzeige von der Gesamtzahl des gemeldeten Bestands abgezogen wird. In der Berichtigungsanzeige dürfen daher auch keine negativen Vorzeichen verwandt werden, andernfalls die Meldung technisch fehlerhaft ist. Die Datenbank der BaFin basiert auf einem additiven Verfahren. Bei weiteren Beschwerdeanzeigen wird die darin ausgewiesene Anzahl der Beschwerden aufaddiert, bei Berichtigungen von Beschwerdeanzeigen wird die darin ausgewiesene Anzahl der Beschwerden von der Gesamtzahl des gemeldeten Bestands subtrahiert.
Soll das Datum der Beschwerden oder der Mitarbeiter, auf Grund dessen Tätigkeit die Beschwerden erhoben wurden, berichtigt werden, sind das Feld „Anzahl“ der Beschwerden mit Null (0) und die zu berichtigenden Felder zu befüllen. Hierbei ist folgende Besonderheit zu beachten:
Soll die Zweigstelle berichtigt werden, weil an ihrer statt die Hauptstelle angegeben werden soll, sind zwecks Entfernung der Angabe weder ein Emptybefehl noch eine Zeichenkette zu verwenden, sondern es sind die Felder „Zweigstelle/Zweigniederlassung/sonstige Organisationseinheit“, „Straße und Hausnummer“, „PLZ“, „Ort“ und „Sitzstaat“ frei zu belassen, das Feld „Datum“ der Beschwerde entsprechend zu befüllen und das Feld „Anzahl“ der Beschwerden mit Null (0) zu befüllen.