Erscheinung:16.06.2012, Stand:geändert am 19.07.2012 Ist die BaFin-ID des Mitarbeiters fest, d.h. bei Wechsel des Instituts behält der Mitarbeiter seine einmal zugeordnete BaFin-ID?
Die BaFin-ID ist fest zugeordnet und bleibt dem Mitarbeiter auch bei Wechsel des Wertpapierdienstleistungsunternehmens erhalten. Die BaFin-ID wird nicht institutsspezifisch vergeben, sondern ist dem Mitarbeiter in den Löschungsgrenzen fest zugeordnet. Gemeinsam mit der Löschung der Eintragung des Mitarbeiters aus der Datenbank erlischt jedoch auch seine BaFin-ID. Die Löschung erfolgt fünf Jahre nach Ablauf desjenigen Jahres, in dem die Beendigung der Tätigkeit für das anzeigende Wertpapierdienstleistungsunternehmen angezeigt worden ist (§ 11 Satz 2 WpHGMaAnzV ). Nimmt der Mitarbeiter nach Ablauf der Löschungsfrist eine anzeigepflichtige Tätigkeit wieder auf, so erhält er eine neue BaFin-ID.