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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 19.06.2024 Unter welchen Voraussetzungen können Versicherungsverträge gekündigt werden?

Grundsätzlich können die Vertragsparteien die Laufzeit des Versicherungsvertrages frei bestimmen. Der Vertrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gekündigt werden. Die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten sind in Ihren Vertragsbedingungen geregelt.

Allgemein bestehen für die Kündigung eines Versicherungsvertrags folgende gesetzliche Vorgaben:

  • Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein. Sie darf einen Monat nicht unterschreiten und drei Monate nicht überschreiten.
  • Ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Versicherungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien grundsätzlich nur zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
  • Sofern ein Versicherungsvertrag für eine Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, besteht für den Versicherungsnehmer bereits ab dem Ende des dritten Versicherungsjahres und dann zum Ende jedes folgenden Versicherungsjahres ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt hier drei Monate.

Es bedarf keiner ausdrücklichen Kündigung, wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass dieser ausschließlich während eines bestimmten Zeitraums gilt und dann automatisch endet. Ansonsten können sich Versicherungsverträge, die für eine bestimmte Zeit eingegangen werden und bei denen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die automatische Verlängerung um jeweils maximal ein Jahr vorgesehen ist, von Jahr zu Jahr verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden.

Für die Lebens- und Krankenversicherung gelten Sonderregelungen.

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