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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 22.04.2025Welche Beratungspflichten hat der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags? Muss in diesem Zusammenhang immer ein Beratungsprotokoll erstellt werden und an welche Form ist dieses gebunden?

Die Pflicht zur Beratung ist gesetzlich festgelegt. Danach muss der Versicherer den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss anlassbezogen beraten und ihm den erteilten Rat und die Gründe hierfür in Papierform, über einen anderen dauerhaften Datenträger oder über eine Website übermitteln.

Der gesamte Verlauf des Beratungsgesprächs ist in einem Beratungsprotokoll zu dokumentieren und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer durch eine schriftliche Erklärung auf Beratung und Dokumentation verzichten. Bei Fernabsatzverträgen (Verträge unter ausschließlicher Verwendung von Kommunikationsmitteln wie zum Beispiel über das Internet) kann der Versicherungsnehmer in Textform verzichten.

Auch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ist ein Versicherer zur Beratung verpflichtet, soweit für ihn ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist.

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