Stand:geändert am 19.06.2024Können Versicherungsverträge auch telefonisch geschlossen werden?
Ja, telefonisch geschlossene Versicherungsverträge sind wirksam. Trotzdem müssen die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt werden. Andernfalls können Ihnen eventuell Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherer zustehen. Sofern der Vertrag auf Ihr Verlangen telefonisch geschlossen wurde, müssen die Informationen in jedem Fall unverzüglich nach Vertragsschluss nachgeholt werden.