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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.10.2021 Die von mir in meine Sterbegeldversicherung eingezahlten Beiträge übersteigen die Versicherungssumme. Ist das zulässig?

Die vereinbarte Versicherungssumme wird grundsätzlich vertragsgemäß beim Tod der versicherten Person fällig, unabhängig davon, wann der Tod eintritt und wie viel Beiträge bis dahin gezahlt worden sind. Das bedeutet: Bei frühzeitigen Todesfällen erhalten die Angehörigen mit der vollen Versicherungssumme in der Regel mehr, als an Beiträgen bis dahin eingezahlt worden ist. Es entspricht dem Versicherungsgedanken, dass dann überdurchschnittlich lang lebende Versicherungsnehmer mehr als die Versicherungssumme in den Vertrag einzahlen. Mit einer "Überzahlung" der eigenen Versicherungssumme schaffen sie den tariflich erforderlichen Ausgleich. Tatsächlich wird dies aber nur bei verhältnismäßig wenigen Versicherten der Fall sein, weil in der Regel die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt.

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