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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 21.09.2021Was versteht man unter einem Schadenfreiheitsrabatt?

Der Schadenfreiheitsrabatt wird einem Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Laufzeit der Versicherung ohne Schadensfall eingeräumt. Je länger man also keinen Unfall hatte, umso niedriger wird der Versicherungsbeitrag, der sich aus der Schadenfreiheitsklasse ergibt. Fahranfänger und junge Fahrer zahlen daher in der Regel die höchsten Versicherungsbeiträge.

Die Neueinstufung des Schadenfreiheitsrabatts findet jeweils am Jahresende statt und kann zu einem niedrigeren oder – im Fall einer Schadensregulierung durch das Versicherungsunternehmen - höheren Schadenfreiheitsrabatt führen.

Bei kleineren Schäden ist es häufig sinnvoll, den Schaden selbst zu tragen, um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zu umgehen. Normalerweise ist ein Schadenfreiheitsrabatt an eine bestimmte Person und einen bestimmten Vertrag gebunden. Unter gewissen Bedingungen ist jedoch eine Übertragung bzw. Anrechnung möglich.

Wenn Sie zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln, können Sie nicht automatisch die beim alten Versicherer geltende Schadenfreiheitsklasse auf die neue Versicherung übertragen. Dem neuen Versicherer, dem so genannten Nachversicherer, wird nur der bisherige Schadensverlauf Ihres Vertrags gemeldet. Aufgrund dieser Meldung stuft Sie dann der Nachversicherer in sein eigenes Schadenfreiheitsklassen-System ein. Dies ist so gesetzlich vorgesehen. Der Nachversicherer muss eine Sondereinstufung des Vorversicherers nicht übernehmen. Auch wenn der Vorversicherer Ihnen einen so genannten Rabattschutz gewährt hat, durch den Sie nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft worden sind, ist dieser Rabattschutz nur beim Vorversicherer wirksam.

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