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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.10.2021Was muss ich beim Verkauf meiner Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt beachten?

Das gängige Geschäftsmodell "Kauf gebrauchter Lebensversicherungen" beruht auf einem Finanzbedarf des Verkäufers (Versicherungsnehmers), den er dadurch decken will, dass er seine Lebensversicherung verkauft. Der Käufer wiederum sieht in der Lebensversicherung die Möglichkeit, selbst Geld anzulegen. Er ist daher im Einzelfall bereit, einen Kaufpreis zu zahlen, der über dem Rückkaufswert der Versicherung im Fall der Kündigung liegt. Wesentlich sind dabei für den Verkäufer die zeitnahe Auszahlung des Kaufpreises und für den Erwerber beispielsweise die Weiterführung der Versicherung als Geldanlage, aus der er eine Rendite erzielen will. Im Einzelfall kann für einen Versicherungsnehmer der Verkauf der Lebensversicherung die günstigere Alternative zur Kündigung sein.

Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt jedoch auch Unternehmen tätig, die Verbrauchern nicht zum Zweck der Geldbeschaffung, sondern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Lebensversicherung abzukaufen. Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen - jedenfalls zu einem Teil - einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden. Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Firmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Solche Unternehmen unterliegen dann, anders als Versicherungsunternehmen, nicht der Solvenzaufsicht durch die BaFin: Es besteht also keine Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge. Der Verbraucher tauscht in einem solchen Fall also eine Geldanlage bei einem der Solvenzaufsicht unterliegenden Versicherungsunternehmen gegen einen Anspruch gegen ein nicht beaufsichtigtes Unternehmen ein. Damit geht er auch ein dementsprechend höheres Risiko ein, mit seinen Ansprüchen auszufallen.

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