BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 14.06.2024Die Ablaufleistung meiner Kapitallebensversicherung ist geringer als mein Versicherer noch vor einiger Zeit vorhergesagt hat. Muss ich das hinnehmen?

In der Regel ja. Die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung enthält neben der garantierten Erlebensfallsumme auch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Bei Vertragsbeendigung wird in der Regel außerdem ein „Schlussüberschussanteil" und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig.

Diese legen die Lebensversicherer jährlich neu fest. Insbesondere aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten mussten jedoch fast alle Lebensversicherer in den letzten Jahren ihre Überschussanteilsätze teilweise deutlich reduzieren, womit sie häufig unter den früher vorhergesagten Werten liegen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback