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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 19.06.2024Der Versicherer hat die Versicherungsprämie erhöht, ohne mir die Gründe dafür zu nennen. Habe ich das Recht, darüber Auskunft zu verlangen?

Ja. Gründe für eine Prämienerhöhung müssen benannt werden. Kennt der Kunde die Gründe nicht, kann er nicht einschätzen, welche Rechte für ihn daraus resultieren. Der Versicherungsnehmer hat nämlich grundsätzlich bei Prämienerhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht, vorausgesetzt, der Umfang des Versicherungsschutzes hat sich nicht geändert. Die Begründungspflicht beinhaltet aber keine detaillierte rechnerische Aufschlüsselung.

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