Datum: 19.09.2022Darf die Bank meinen Kredit an ein anderes Unternehmen verkaufen?
Verkauft die Bank Ihr Darlehen mit Ihrer Zustimmung, ist dies grundsätzlich zulässig.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (Az.: XI ZR 195/05) ist aber der Verkauf eines Darlehens auch ohne die Zustimmung des Kunden wirksam.
Wichtig für den Darlehensnehmer:
Der Gläubigerwechsel hat keinen Einfluss auf die im Darlehensvertrag getroffenen Vereinbarungen und lässt die gegenseitigen Rechte und Pflichten unberührt. Der Forderungserwerber tritt in vollem Umfang in den Vertrag ein und muss alle bisher der Bank obliegenden Verpflichtungen erfüllen. Der Kreditnehmer kann sich daher auch diesem gegenüber auf die vertraglichen Regelungen berufen und seine daraus resultierenden Rechte einfordern. Hat sich zum Beispiel die Bank im Darlehensvertrag verpflichtet, zum Ende der Vertragslaufzeit eine Anschlussfinanzierung anzubieten, so geht diese Verpflichtung auf den Forderungserwerber über. Dieser muss dann dem Darlehensnehmer ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber weitere Schutzvorschriften zugunsten der Darlehensnehmer eingeführt. So muss die Bank den Darlehensnehmer über die Abtretbarkeit bzw. Übertragbarkeit des Darlehens auf Dritte informieren. Auch die Abtretung bzw. der Wechsel des Darlehensgebers muss angezeigt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz ausdrücklich einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden bei ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung vor (§ 799a ZPO).