Datum: 19.09.2022Darf die Bank meinen Kredit kündigen?
Die Kündigungsmöglichkeit für Darlehen richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Der Bank steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Eine Kündigung ist dann zulässig, wenn die Bank dem Kreditnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt hat.
Außerdem darf die Bank in der Regel dann kündigen, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Kunden oder die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten erheblich verschlechtert hat. Diese Aspekte müssen jedoch im Einzelfall genau geprüft werden.