BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:19.09.2022, Stand:geändert am 12.06.2024Wann habe ich einen Anspruch auf die Freigabe von Sicherheiten, die ich meinem Kreditinstitut für eine Finanzierung gewährt habe?

Ob, wann und hinsichtlich welcher Sicherheiten ein Anspruch auf (teilweise) Freigabe besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Sicherheiten sollen gewährleisten, dass der Darlehensgeber sein Geld auch dann zurückerhält, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Die regelmäßige monatliche Rückzahlung eines Darlehens kann im Laufe der Zeit dazu führen, dass der Wert der bei Abschluss des Kreditvertrags bestellten Sicherheiten die offene Forderung übersteigt. Dies nennt man Übersicherung.

Die Bank darf Sicherheiten nicht in beliebiger Höhe behalten; im Einzelfall kann ein Freigabeanspruch des Darlehensnehmers bestehen.

Ein Freigabeanspruch besteht nach Ansicht der Gerichte aber erst dann, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen der offenen Forderung und dem Wert der Sicherheit besteht. Dies wird angenommen, wenn der Wert der Sicherheiten 150 Prozent der offenen Forderung übersteigt.

Ob tatsächlich eine Übersicherung vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen und primär eine wirtschaftliche Frage. Das Problem dabei ist häufig, dass die Sicherheiten bewertet werden müssen. Nur so kann festgestellt werden, ob die Bank eine zu hohe Sicherheit hält. Bitte beachten Sie: Bei der Bewertung der Sicherheiten sind die Erlöse zugrunde zu legen, die bei einer zwangsweisen Verwertung (zum Beispiel bei Immobilien durch Zwangsversteigerung) erzielt werden können. Diese sind regelmäßig geringer als bei einem Verkauf außerhalb eines solchen Verfahrens. Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass bei Ihnen eine Übersicherung vorliegt, sollten Sie sich beraten lassen. Rechtliche Beratung können Sie bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder einem Anwalt erhalten.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback