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Datum: 05.10.2022Wie prüft der Kreditgeber meine Kreditwürdigkeit (Bonität)?

Bevor Kreditgeber einen Immobilienkredit vergeben, müssen sie grundsätzlich das Risiko beziffern, dass der Kredit ausfällt. Das ist die Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung.

Bei Immobilienkrediten muss der Kreditgeber die Kapitaldienstfähigkeit und die Gesamtverschuldung auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eingehend prüfen. Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, wird von den Kreditgebern festgelegt. Teilweise finden Sie Listen dieser Unterlagen auf den Webseiten der jeweiligen Kreditgeber.

Grundsätzlich müssen solche Unterlagen vorgelegt werden, die es dem Kreditgeber ermöglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kundin oder des Kunden umfassend zu beurteilen.

Für die Kreditwürdigkeitsprüfung selbst greift der Kreditgeber auf sein internes Risikoklassifizierungsverfahren zurück. Dies ist eine Anwendung, die eine Vielzahl von Daten auswertet und dann das Ausfallrisiko beziffert.

Kreditgeber sind auch verpflichtet zu prüfen, ob die für den Kredit gegebenen Sicherheiten, insbesondere die Grundschuld oder die Hypothek, werthaltig sind. Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer müssen daher Unterlagen über das finanzierte Objekt vorlegen, damit der Kreditgeber sich ein Bild vom Beleihungswert der Immobilie als Kreditsicherheit machen kann. Der Kreditgeber kann die Prüfung der Immobilie auch durch ein anderes Unternehmen vornehmen lassen. Das Recht des Kreditgebers das Objekt zu besichtigen, wird teilweise in Darlehensverträgen ausdrücklich vorgesehen. Art und Umfang der Prüfung wird von den Instituten und Versicherern bestimmt.

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