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Erscheinung:19.09.2022, Stand:geändert am 12.06.2024Wann darf eine Bausparkasse einen Bausparvertrag kündigen?

Dies kann insbesondere bei voll besparten Bausparverträgen der Fall sein. Außerdem kann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bestehen. Hat eine Bausparkasse einen Bausparvertrag wirksam gekündigt, zahlt sie das Bausparguthaben inklusive der Sparzinsen aus.

Zweck des Bausparens ist es, dass der Bausparer nach einer Sparphase das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Dies kann nicht mehr geschehen, wenn der Bausparer die gesamte Bausparsumme angespart hat. Die Bausparsumme ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Maßgebend für jeden Einzelfall sind zunächst die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist bislang eine Vielzahl von Fällen bekannt, wonach in diesen Fällen ein Kündigungsrecht der Bausparkassen besteht.

Eine Bausparkasse darf einen Bausparvertrag grundsätzlich auch dann kündigen, wenn der Bausparer das zugeteilte Darlehen nicht in Anspruch nimmt, obwohl der Vertrag bereits seit mindestens 10 Jahren zuteilungsreif ist. Während der Ansparphase eines Bausparvertrags ist die Bausparkasse Darlehensnehmerin und der Bausparer ist Darlehensgeber. Auf Bausparverträge ist insoweit die Regelung des Darlehensrechts anzuwenden. Beansprucht der Bausparer das Bauspardarlehen mehr als 10 Jahre nach Zuteilungsreife nicht, steht der Bausparkasse als Darlehensnehmerin grundsätzlich ein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu. Nach dieser Vorschrift hat jeder Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren nach Empfang eines Darlehens die Möglichkeit, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. Februar 2017 ein solches Kündigungsrecht zugunsten einer Bausparkasse bestätigt.

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