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Datum: 06.05.2024Warum ist der Erwerb von Anleihen ohne Basisinformationsblatt eingeschränkt?

Jedem Privatkunden muss rechtzeitig vor Abschluss einer Transaktion ein sogenanntes Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden. Damit soll den Kundinnen und Kunden eine fundierte Anlageentscheidung ermöglicht werden. Das Informationsblatt soll neutral und transparent informieren. Für Inhalt, Layout und Reihenfolge der Informationen gelten darum standardisierte Vorgaben.

Der Produkthersteller muss das Basisinformationsblatt erstellen und es auf seiner Website veröffentlichen bzw. beim Verkauf zur Verfügung stellen, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt. Dies gilt auch für das beratungsfreie Geschäft. Darüber hinaus muss die Bank als Vertriebsstelle bei Fehlen eines Basisinformationsblatts abwägen, ob die jeweilige Anleihe der PRIIPs-Verordnung unterliegt und ein Basisinformationsblatt durch die Bank zu erstellen wäre. In der Regel führen Banken vor dem Hintergrund dieser Regelungen Wertpapierkäufe in Produkte, für die der Hersteller bzw. der Emittent kein Basisinformationsblatt hinterlegt hat, nicht aus.

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