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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 05.04.2019Wann liegt eine "Falschberatung" vor?

Diese Frage stellt sich regelmäßig dann, wenn sich die von einem Anlageberater empfohlenen Wertpapiere später nicht wie erhofft entwickelt haben oder sogar Verluste eingetreten sind. Ob eine „Falschberatung“ vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend für die Beurteilung einer Anlageempfehlung ist, ob diese zum Zeitpunkt ihrer Erteilung geeignet war. Keine „Falschberatung“ liegt vor, wenn sich aufgrund neuer Erkenntnisse im Nachhinein herausstellt, dass eine Anlageempfehlung besser nicht oder anders gegeben worden wäre. Allein die rückblickende Feststellung, dass eine Geldanlage etwa in einem anderen Aktienfonds oder in Einzelaktien besser gewesen wäre, lässt nicht darauf schließen, dass die damals erteilte Anlageempfehlung ungeeignet war.

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