Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 06.08.2021Ich kann meinen Vermittler bzw. die Gesellschaft, deren Anteile ich erworben habe, nicht mehr erreichen. Was kann ich tun?
Dem Problem der Nicht-Erreichbarkeit von Vermittlern geht die BaFin nach, sofern deren Tätigkeit von der BaFin beaufsichtigt wird. Darunter fällt insbesondere die Tätigkeit sog. vertraglich gebundener Vermittler, welche als Unternehmen oder Einzelperson ausschließlich die Anlagevermittlung, die Anlageberatung und das Platzierungsgeschäft auf Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstitutes oder Wertpapierinstituts (mit Sitz im Inland) betreiben.
Die vertraglich gebundenen Vermittler müssen der BaFin gemeldet werden und werden von der BaFin in einem öffentlichen Register geführt (inklusive der dazu gehörigen haftenden Unternehmen). Informationen zu diesem Register erhalten sie hier.
Finanzanlagenvermittler, die Anteile oder Aktien an bestimmten Investmentvermögen (offene und geschlossene inländische, EU- und ausländische Investmentvermögen) oder Vermögensanlagen vermitteln oder darüber beraten, unterliegen nicht der Aufsicht durch die BaFin. Sie brauchen eine Genehmigung der zuständigen Gewerbeaufsicht. Welche Regeln hierfür gelten, können Sie dort erfahren.
Bei der Suche nach dem Emittenten, dessen Anteile Sie erworben haben, kann die BaFin Ihnen leider nicht weiterhelfen, da diese nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.