BaFin - Navigation & Service

Datum: 13.09.2021Warum muss ich bei Bareinzahlungen einen Herkunftsnachweis vorlegen?

Ein wichtiges Anliegen der gesetzlich verankerten Geldwäscheprävention durch die BaFin ist es, sicherzustellen, dass illegal erlangtes Geld, sogenanntes Schwarzgeld, nicht in den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeschleust wird und so leichter den Anschein einer legalen Herkunft erwecken kann. Hierbei spielen die Banken eine zentrale Rolle, weil sie die Konten führen, auf welche Bargeld eingezahlt und so in den legalen Finanzkreislauf eingebracht werden kann. Eine Aufgabe der Banken ist es hierbei, sicherzustellen, dass nur legal erlangtes Bargeld bei ihnen eingezahlt wird. Hierzu führen sie seit jeher umfassende Sicherungsmaßnahmen durch. Jede Bank kann selbst festlegen, welche Maßnahmen sie wann ergreift, um die legale Herkunft des Bargeldes zu ermitteln.

Aufgabe der BaFin in diesem Zusammenhang ist es, sicherzustellen, dass alle in Deutschland tätigen Banken vergleichbare Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention ergreifen. Anderenfalls könnten Geldwäscher bewusst eine bestimmte Bank aussuchen, die geringere Standards hat, und dort ihr Bargeld unerkannt in den bargeldlosen Zahlungsverkehr einschleusen. Um dem weiter entgegenzuwirken, hat die BaFin am 8. Juni 2021 besondere Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Banken veröffentlicht. Sie enthalten unter anderem ein Kapitel zu Bargeldeinzahlungen. Hiernach sind alle in Deutschland tätigen Banken seit dem 9. August 2021 zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Gelegenheitskunden (also Einzahler, die kein Konto bei dem Kreditinstitut haben) müssen die Herkunft des Bargeldes bei Bargeldeinzahlungen bei einem Betrag über 2.500 Euro immer anhand eines aussagekräftigen Beleges nachweisen.
  • Kunden der Bank müssen die Herkunft des Bargeldes bei Bareinzahlungen (zum Beispiel auf ihr Konto bei der Bank) bei einem Betrag über 10.000 Euro regelmäßig anhand eines aussagekräftigen Beleges nachweisen. Sollte die Bank bereits bei einem niedrigeren Betrag Bedenken hinsichtlich der legalen Herkunft des Bargeldes haben, kann sie auch bei einer niedrigeren Einzahlungssumme einen Herkunftsnachweis fordern.

Münzen aus Gold oder anderen Edelmetallen sind hiervon nicht umfasst. Dies gilt auch sofern diese – wie beispielsweise Krügerrand oder Maple Leaf – in ihrem Ausgabeland ein gesetzliches Zahlungsmittel sind.

In ihren Hinweisen hat die BaFin Beispiele für aussagekräftige Belege über die Herkunft des Bargeldes (sogenannte Herkunftsnachweise) aufgeführt, die eine Richtschnur für die Banken sein sollen:

„Aussagekräftige Belege als Herkunftsnachweis können insbesondere sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug bezüglich eines Kontos des (Lauf-)Kunden bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • ein aktueller Kontoauszug bezüglich des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente und Informationen zu dem Dritten,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
  • Sparbücher des (Lauf-)Kunden, aus denen die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
  • Schenkungsverträge, Schenkungsanzeige.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Insbesondere im Rahmen von Bartransaktionen innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung obliegt es der Beurteilung des Kreditinstituts, welche weiteren Belege als Herkunftsnachweise akzeptiert werden. Hierbei können die Art der Geschäftsbeziehung sowie besondere Umstände des Einzelfalls (beispielsweise Nachweise über Todesfall, Hochzeit, Geburtstag) angemessen berücksichtigt werden.

Die Kreditinstitute müssen Nachweise nach Maßgabe des § 8 Geldwäschegesetz (GwG) aufzeichnen und aufbewahren.“

Da es in Deutschland aber viele unterschiedliche Banken gibt und diese Banken wiederum viele unterschiedliche Kunden haben, hat die BaFin nicht festgelegt, welche Belege immer ausreichen und welche Belege nicht anzuerkennen sind. Die Bank kennt den Kunden am besten und kann daher selbst entscheiden, welche Belege sie von welchem Kunden akzeptiert. Ziel ist es, die legale Herkunft des Bargeldes nachzuweisen. Die Bank kann im Einzelfall auch individuelle Nachweise, wie zum Beispiel eine Erklärung des Kunden über die Herkunft des angesparten Bargeldes, akzeptieren. Es besteht daher kein Grund zur Sorge, dass zum Beispiel lange angespartes Bargeld nicht mehr bei der Bank eingezahlt werden darf.

Die BaFin hat also festgelegt, dass alle Banken bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro den Kunden regelmäßig nach einem Herkunftsnachweis fragen und diese Angabe plausibilisieren müssen. Die Einzahlung von Bargeld aus illegaler Herkunft wird durch diese zwei zusätzlichen Schritte weiter erschwert. Zunächst brauchen Geldwäscher einen Herkunftsnachweis. Selbst wenn ein solcher Nachweis vorgelegt werden kann, stellt die zusätzliche Prüfung der Bank über die Plausibilität der Mittelherkunft eine zweite Hürde dar, die viele Täter entweder von der Einzahlung des Bargeldes abhalten oder ihre kriminellen Machenschaften aufdecken wird.

Bitte bedenken Sie: Weil alle Banken erhöhte Anforderungen an die Einzahlung von Bargeld umsetzen, wird die Geldwäsche in Deutschland weiter erschwert. Wenn Sie bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro einen aussagekräftigen Beleg zur Mittelherkunft mitbringen, helfen Sie mit, die Geldwäscheprävention in Deutschland zu verbessern.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback