Datum: 15.03.2012 Mit welcher Wertstellung muss meine Bank Scheckeinreichungen gutschreiben?
Bei Inlandsschecks ist eine Wertstellungsfrist von drei und bei Auslandsschecks von fünf Bankgeschäftstagen zulässig (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.05.1997 - Az. XI ZR 208/96).