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Datum: 19.03.2021Der Zahlungsempfänger hatte keinen Anspruch: Kann ich das Geld von meiner Bank zurückverlangen?

Ein Überweisungsauftrag kann nach Eingang bei der Bank grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden. Insofern besteht auch kein Anspruch gegen die Bank, den auftragsgemäß überwiesenen Betrag wieder gutzuschreiben. Ihre Bank prüft nicht, ob der Zahlungsempfänger einen Anspruch auf Zahlung Ihnen gegenüber hat. Die involvierten Banken führen die Überweisung anhand einer eindeutigen Kundenkennung (IBAN, BIC) aus. Sie sind auch nicht verpflichtet zu prüfen, ob der im Überweisungsauftrag eingetragene Name des Zahlungsempfängers mit den Daten der Empfängerbank übereinstimmt. Wurde der überwiesene Betrag aufgrund einer fehlerhaft angegebenen IBAN dem falschen Empfänger gutgeschrieben, kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag). Schlagen die Versuche des Institutes fehl, können Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Betrages gegen den Zahlungsempfänger geltend machen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Zahlungsempfänger Sie betrogen hat, können Sie sich damit an die Polizei wenden.

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