BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 12.06.2024Muss eine Bank bei einer Überweisung einen Vergleich zwischen dem Namen und der Kontonummer des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin vornehmen?

Nein. Eine Überweisung kann allein an Hand der Kundenkennung vorgenommen werden. Diese beinhaltet die internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierung-Code (BIC). Der Name des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin – welcher der Bank des Auftraggebers der Zahlung ohnehin nicht bekannt ist – muss nicht berücksichtigt werden.

Geben Sie bei einer Überweisung eine falsche, aber existierende IBAN an, kann die Bank die Überweisung auch dann ausführen, wenn der angegebene Empfängername und die angegebene IBAN nicht zusammenpassen.

Die Angabe der IBAN sollte daher sorgfältig erfolgen und vor Einreichung bei der Bank nochmals überprüft werden.

Was Sie unternehmen können, wenn trotzdem etwas schief geht, lesen Sie hier.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback