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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 09.04.2025Muss eine Bank bei einer Überweisung einen Vergleich zwischen dem Namen und der Kontonummer des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin vornehmen?

Nein. Eine Überweisung kann allein an Hand der Kundenkennung vorgenommen werden. Diese beinhaltet die internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierung-Code (BIC). Der Name des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin muss nicht berücksichtigt werden.

Geben Sie bei einer Überweisung eine falsche, aber existierende IBAN an, kann die Bank die Überweisung auch dann ausführen, wenn der angegebene Empfängername und die angegebene IBAN nicht zusammenpassen.

Die Angabe der IBAN sollte daher sorgfältig erfolgen und vor Einreichung bei der Bank nochmals überprüft werden.

Was Sie unternehmen können, wenn trotzdem etwas schief geht, lesen Sie hier.

Zum 9. Oktober 2025 ändert sich die Rechtslage. Dann muss im Euro-Raum der Zahlungsdienstleister des Zahlers sowohl bei herkömmlichen Überweisungen als auch bei Echtzeitüberweisungen prüfen, ob die IBAN des Empfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt.

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