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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 12.06.2024Was kann ich tun, wenn von meinem Konto unberechtigt ein Betrag per Lastschrift abgebucht wurde?

Die Durchführung eines Zahlungsvorgangs setzt grundsätzlich die Zustimmung des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin gegenüber der eigenen Bank voraus. Diese Autorisierung des Zahlungsvorgangs kann vorab oder – falls zwischen dem Verbraucher als Zahler und seiner Bank vereinbart – auch nachträglich durch Mandat erfolgen. Liegt kein Mandat vor, handelt es sich um eine unautorisierte Lastschrift.

Sie können einer SEPA-Basislastschrift bis zu acht Wochen nach Belastungsbuchung widersprechen. Der belastete Betrag muss dann wieder Ihrem dem Konto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift ist aber ausgeschlossen, wenn die Belastungsbuchung ausdrücklich von Ihnen gegenüber der Bank genehmigt wurde.

Wurde Ihr Konto unrechtmäßig belastet (nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgang), müssen Sie dies Ihrer Bank unverzüglich nach Feststellung mitteilen. Die Bank ist dann verpflichtet, den abgebuchten Betrag bis spätestens einen Tag, nachdem sie von Ihnen informiert wurde, zurückzuerstatten. Hat die Bank aber einen begründeten Verdacht, dass der Aufforderung ein Betrugsfall zugrunde liegt, kann sie die Rückbuchung verweigern. Eine Erstattung des zu Unrecht belasteten Betrags ist hingegen ausgeschlossen, wenn Sie Ihren Anspruch nicht innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung geltend gemacht haben. Der Lauf dieser Frist beginnt jedoch nur, wenn Sie mit der Belastungsbuchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen erhalten haben, durch die eine sichere Identifizierung des jeweiligen Zahlungsauftrages sichergestellt werden soll.

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