Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 25.11.2020Was bedeutet SEPA-Lastschrift?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Es ist ein Projekt zur Vereinheitlichung bargeldloser Zahlungen. Zu den SEPA-Ländern gehören die 28 Mitgliedsstaaten der EU, die drei Staaten des übrigen europäischen Wirtschaftsraums Island, Norwegen und Liechtenstein sowie die Schweiz, Monaco und San Marino.
Innerhalb des SEPA-Raums bestehen für Lastschriften EU-weit einheitliche Regelungen, wobei innerstaatliche Regelungen der SEPA-Länder zum Lastschriftverkehr europaweit vereinheitlicht wurden.
Beim Lastschriftverfahren handelt es sich um einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) seine Bank beauftragt, einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) abzubuchen. Die Besonderheit hierbei ist, dass die Aktion nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Der Schuldner erteilt dem Gläubiger sein Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
Die SEPA-Lastschrift sieht zwei Verfahren vor: die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Während die SEPA-Basislastschrift von Verbrauchern genutzt wird, ist die SEPA-Firmenlastschrift ausschließlich Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorbehalten.
Wer Geld per SEPA-Lastschrift von einem Konto abbuchen will, benötigt hierfür die Erlaubnis des Zahlenden in Form eines SEPA-Lastschriftmandats. Der Verbraucher ermächtigt den Zahlungsempfänger schriftlich zum Einzug und erteilt seiner Bank dadurch gleichzeitig die Genehmigung zur Buchung. Der Zahlungsempfänger muss auf dem SEPA-Lastschriftmandat eine Gläubiger-Identifikationsnummer angeben. Bei ihr handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Einreicher der Lastschrift zusätzlich identifiziert.