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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 05.04.2022 Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto, auch "P-Konto" genannt, ist ein Girokonto, bei dem ein besonderer Pfändungsschutz für das Kontoguthaben besteht. Die Pfändung eines Gläubigers führt nicht zu einer Blockierung des Kontos. Der von einer Pfändungsmaßnahme betroffene Kunde kann mit einem solchen Konto weiterhin über pfändungsfreie Beträge verfügen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen.
Das Pfändungsschutzkonto kann nicht als Gemeinschaftskonto, sondern nur als Einzelkonto geführt werden. Außerdem darf jede Person nur ein P-Konto eröffnen.

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